Ein neu zu schaffendes Wappen hat eine Reihe von Ansprüchen zu erfüllen:
- es muß in seiner Darstellung geltende heraldische Regeln berücksichtigen;
- unverwechselbar in seinen Inhalten sein (dem Entwurf geht die Ermittlung namensgleicher Wappen voraus);
- klare Inhalte haben die auch allein nach Beschreibung (Blasonierung) darstellbar sind;
- Wünsche der Wappenstifter umsetzen, dabei aber auch heraldische Gepflogenheiten einhalten;
- die Darstellung selbst darf keine Urheberrechte verletzten, (keine Kopien grafischer Elemente). Ob am Computer oder Papier gezeichnet, es sind sowohl grafische wie auch heraldische Kenntnisse nötig.
Archive besuchen, heraldische Literatur durchstöbern... der Aufwand bei der Suche nach alten Wappen kann groß werden. Ein Suchauftrag auf
Heraldikinfo.com
bietet eine Alternative. Die gleiche Webseite offeriert eine unverbindliche Auskunft (ohne Kosten), ob zu einem Namen Wappen in größeren Sammlungen vorhanden sind.
Eine Namensgleichheit ist keine Grundlage ein Wappen zu führen! Wappen gehören zu Familien und nicht zu Familiennamen, nur die genealogische Abstammung kann eine Verbindung zu einem alten Wappen bestätigen.
In der Praxis ist in Nachweis zu alten Wappen nur sehr selten erbringbar. Die Tradition eines Neuentwurfes stellt also die Regel dar, wenn man heute auf solidem Fundament ein Wappen erhalten und führen möchte.
Die oft aufwändig gestalteten Malereien von Wappen, die man manchmal als heraldische Relikte in historischen Gebäuden, Kirchen usw. findet, stellen neben geschichtlich relevanten Informationenen häufig auch künstlerisch betrachtenswerte Objekte dar.
Ein Wappen in dieser klassischen Art und Weise heute als Einzelwerk zu erstellen, ist eine besondere Aufgabe mit der sich nur noch wenige beschäftigen. Jede qualitativ gelungene Darstellung umso mehr ein beachtenswertes Unikat.
Die Vergangenheit zeigt uns in den Blütezeiten der Heraldik (wie im Spätmittelalter) Wappen häufig als Siegelbild. In noch früherer Zeit erfüllten heraldische Attribute wie der bemalte Schild den Zweck der Identifizierung bei Schlachten und Turnieren, hatten also praktischen Sinn, der Kennzeichnung von Rüstungsträgern und haben damit zum Teil kriegerischen Ursprung.
Zeichen von Familien wurden sie ab dem 13. Jahrhundert, damit ebenso Zeichen von Besitz, verbunden mit einem im Spätmittelalter erstarkendem Bürgertum und dessen Rechte. Nicht zuletzt haben Wappen Ihren Reiz auch als Träger kultureller Information, in vielen Kulturkreisen bis heute bewahrt.
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Der Schild ist wesentlicher Bestandteil
jedes Wappens und kann allein,
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Ein neu zu schaffendes Wappen hat
eine Reihe von Ansprüchen zu erfüllen,
zu denen z.B. Unverwechselbarkeit (vorausgehende Recherche), klarer Inhalt
-die Darstellung folgt der Beschreibung, Berücksichtigung heraldischer Gestaltungsregeln und nicht zuletzt die Achtung von Urheberrechten zählen.
Wappenentwurf auf der Basis heraldischer Traditionen, Familiengeschichte und individuellen Wünschen. Ergänzt durch Lieferung hochwertiger Reinzeichnung und Farbdarstellung, sowie Beurkundung der erworbenen Nutzungsrechte.
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